Ja, du kannst Online-Kurse und -Seminare als Weiterbildung von der Steuer absetzen. Die Kosten für deine Weiterbildung kannst du i.d.R. entsprechend unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ angeben. In individuellen Fällen solltest du dazu Rücksprache mit deinem:deiner Steuerberater:in halten.

Unternehmen können die Teilnahmekosten für Mitarbeiter:innenqualifizierungen i.d.R. einfach als Betriebsausgaben geltend machen.